Der Studiengang RASUM startet jeweils im Wintersemester.
Für die Bewerbung (zu den Zulassungsvoraussetzungen siehe § 6 BBPO) sind mindestens einzureichen (zu den einzureichenden Unterlagen siehe § 3 BBZM):
Die Zulassung zum Master-Studiengang RASUM setzt eine erfolgreiche Eignungsfestellung voraus. Dazu benötigt man insgesamt mindestens 25 Punkte.
Auf der Basis der Gesamtnote des Vorstudiums sind maximal 10 Punkte zu erzielen.
Wer die Eignungsfeststellung (siehe dazu § 4 BBZM) erfolgreich absolvieren will, benötigt weitere Punkte. Dazu sind zusätzliche Unterlagen einzureichen (siehe § 3 Abs. 3 BBZM), wofür jeweils die entsprechenden Formulare zu nutzen sind. In Betracht kommen:
Wer im Vorstudium
kann den Antrag auf eine Einzelfallprüfung nach § 6 Abs. 4 BBPO stellen. Dazu ist innerhalb der Bewerbungsfrist darzulegen, warum trotzdem eine ausreichende Befähigung für die Aufnahme des Masterstudiums vorliegt. Hierbei lassen sich als förderliche Gesichtspunkte u.a. anführen:
Der Antrag auf Einzelfallprüfung ist formlos und lässt sich mit dem Motivationsschreiben verbinden.
Für Rückfragen, insbesondere zu der Frage, welcher Bachelor-Abschluss als "einschlägig" gilt, kann man sich an die Leitung des Studiengangs wenden. So ist es - entsprechende Vertiefungen im Studium oder Erfahrungen in der Praxis vorausgesetzt - durchaus möglich, sich mit dem Abschluss aus dem BA Wirtschaftspsychologie und dem BA Sozialwissenschaften erfolgreich bei RASUM zu bewerben.
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