Bewerbung
Bewerbung und einzureichende Unterlagen für die Eignungsfeststellung
Der Studiengang RASUM startet jeweils im Wintersemester.
Für die Bewerbung (zu den Zulassungsvoraussetzungen siehe § 6 BBPO) sind mindestens einzureichen (zu den einzureichenden Unterlagen siehe § 3 BBZM):
- (vorläufiges) Abschlusszeugnis zu einem nach § 6 Abs. 2 BBPO fachlich einschlägigen Vorstudium mit der Gesamtnote 2,5 oder besser (zum Antrag auf Einzelfallprüfung siehe unten) - bei externen Abschlusszeugnissen außerdem das diploma supplement oder ein vergleichbarer Nachweis der Studieninhalte
- Motivationsschreiben (personal statement): Inwieweit qualifiziert die bisherige Ausbildung sowie gegebenenfalls gesammelte praktische Erfahrung für die Studieninhalte? Aus welchen persönlichen Motiven erfolgt die Bewerbung auf einen Studiengang mit transdisziplinärer Ausrichtung? Welche beruflichen Perspektiven sind mit der Bewerbung verknüpft?
- Ein ausführlicher tabellarischer Lebenslauf.
- Die Unterlagen zur Eignungsfeststellung (siehe unten).
Die Zulassung zum Master-Studiengang RASUM setzt eine erfolgreiche Eignungsfestellung voraus. Dazu benötigt man insgesamt mindestens 25 Punkte.
Auf der Basis der Gesamtnote des Vorstudiums sind maximal 10 Punkte zu erzielen.
Wer die Eignungsfeststellung (siehe dazu § 4 BBZM) erfolgreich absolvieren will, benötigt weitere Punkte. Dazu sind zusätzliche Unterlagen einzureichen (siehe § 3 Abs. 3 BBZM), wofür jeweils die entsprechenden Formulare zu nutzen sind. In Betracht kommen:
- Nachweis über erbrachte Studienleistungen und Noten, einschließlich Nachweise über einen erfolgreichen Besuch natur- und ingenieurwissenschaftlicher Lehrveranstaltungen, soweit dies nicht aus dem Abschlusszeugnis hervorgeht (siehe § 3 Abs. 3 Nr. 1 BBZM) (Formular zu den natur- und ingenieurwissenschaftlichen Leistungsnachweisen)
- Nachweis über erbrachte Studienleistungen und Noten, einschließlich Nachweise über einen erfolgreichen Besuch wirtschafts-, sozial- und rechtswissenschaftlicher Lehrveranstaltungen, soweit dies nicht aus dem Abschlusszeugnis hervorgeht (siehe § 3 Abs. 3 Nr. 2 BBZM) (Formular zu den nicht-technischen Leistungsnachweisen);
mit den Nachweisen nach den Nr. 1 und 2 sind zusammen maximal 15 Punkte erreichbar. - Nachweis über Berufserfahrung oder Praktika mit Bezug zur Risikoabschätzung und zum Nachhaltigkeitsmanagement sowie Leistungen, Kompetenzen und Fähigkeiten in der Risiko- und Nachhaltigkeitsforschung und weitere Kompetenzen und Fähigkeiten der Risiko- und Nachhaltigkeitspraxis (siehe § 3 Abs. 3 Nr. 3 BBZM) (Formular zu den Kompetenzen und Fähigkeiten der Risiko- und Nachhaltigkeitsforschung bzw. entsprechender Praxis);
Mit den Nachweisen nach Nr. 3 sind maximal 20 Punkte zu erzielen.
Wer im Vorstudium
- kein nach § 6 Abs. 2 BBPO "einschlägiges" Studium absolviert oder
- nicht eine Gesamtnote von 2,5 oder besser erzielt hat,
kann den Antrag auf eine Einzelfallprüfung nach § 6 Abs. 4 BBPO stellen. Dazu ist innerhalb der Bewerbungsfrist darzulegen, warum trotzdem eine ausreichende Befähigung für die Aufnahme des Masterstudiums vorliegt. Hierbei lassen sich als förderliche Gesichtspunkte u.a. anführen:
- Besondere praktische Erfahrung im Bereich der Risikoabschätzung und des Nachhaltigkeitsmanagements,
- Abschluss des vorherigen Studiums innerhalb der Regelstudienzeit,- eine Abschlussarbeit mit mindestens der Note 1,3,
- überdurchschnittliches ehrenamtliches Engagement innerhalb und außerhalb von Hochschuleinrichtungen oder
- Auslandssemester mit angemessenem Studienerfolg.
Der Antrag auf Einzelfallprüfung ist formlos und lässt sich mit dem Motivationsschreiben verbinden.
Für Rückfragen, insbesondere zu der Frage, welcher Bachelor-Abschluss als "einschlägig" gilt, kann man sich an die Leitung des Studiengangs wenden. So ist es - entsprechende Vertiefungen im Studium oder Erfahrungen in der Praxis vorausgesetzt - durchaus möglich, sich mit dem Abschluss aus dem BA Wirtschaftspsychologie und dem BA Sozialwissenschaften erfolgreich bei RASUM zu bewerben.
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