Siebtes RASUM-Symposium 2021
Transformation lernen -
RASUM-Konzept: Zu Veränderungen der gesellschaftlichen Praxis befähigen
Symposium zu Konzept und Praxisprojekten aus RASUM (Masterstudiengang Risk Assessment and Sustainability Management) mit Michael Deneke Lecture
Veränderungen stehen auf der Tagesordnung. Auf der UN-Konferenz in Rio de Janeiro im Jahr 1992 zu „Umwelt und Entwicklung“ verabschiedete die Staatengemeinschaft die Rio-Deklaration und die Agenda 21, aber auch völkerrechtliche Rahmen-Abkommen zu Klima und Biodiversität. Schon damals war allen Beteiligten klar: So wie bislang kann es nicht weitergehen. 2022 sind drei Dekaden „nach Rio“ vergangen. Dass grundlegende Veränderungen anstehen, darüber besteht mittlerweile ein breiter gesellschaftlicher Konsens. Das zeigen nicht nur die Wahlprogramme zur diesjährigen Bundestagswahl (auch schon vor den Flutkatastrophen und den verheerenden Waldbränden in vielen Teilen der Erde). Auch auf globaler Ebene ist man sich, soweit es um programmatische Aussagen geht, in überraschender und vielleicht auch ermutigender Weise weitgehend einig. Wenige Tage nachdem die ersten RASUMs ihr Studium aufnahmen, verabschiedeten die Vereinten Nationen unter der Überschrift „Transforming our World“ weiter konkretisierte Ziele Nachhaltiger Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDG´s). 2019 proklamiert die Europäische Kommission den ambitionierten „Green Deal“ und ist seitdem dabei (sieht man einmal von Landwirtschaftspolitik ab), diesen mit Leben zu füllen. Nachhaltigkeits- und Klimaschutz-Strategien finden sich auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene. Und selbst die – eher strukturkonservativen – Gerichte wollen nicht länger zurückstehen. Als Antwort auf den wachsenden gesellschaftlichen Veränderungsbedarf interpretieren sie vorhandene Normen neu: Nun ist auch die Freiheit künftiger Generationen grundrechtsfundierter Bestandteil staatlicher Handlungspflichten. Wegen ihrer wegweisenden Bedeutung seien drei der Leitsätze aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum bundesdeutschen Klimaschutzgesetz hervorgehoben.
Art. 20a GG ist eine justiziable Rechtsnorm, die den politischen Prozess zugunsten ökologischer Belange auch mit Blick auf die künftigen Generationen binden soll.
Die Vereinbarkeit mit Art. 20a GG ist Voraussetzung für die verfassungsrechtliche Rechtfertigung staatlicher Eingriffe in Grundrechte.
Das Grundgesetz verpflichtet unter bestimmten Voraussetzungen zur Sicherung grundrechtsgeschützter Freiheit über die Zeit und zur verhältnismäßigen Verteilung von Freiheitschancen über die Generationen. Subjektivrechtlich schützen die Grundrechte als intertemporale Freiheitssicherung vor einer einseitigen Verlagerung der durch Art. 20a GG aufgegebenen Treibhausgasminderungslast in die Zukunft. Auch der objektivrechtliche Schutzauftrag des Art. 20a GG schließt die Notwendigkeit ein, mit den natürlichen Lebensgrundlagen so sorgsam umzugehen und sie der Nachwelt in solchem Zustand zu hinterlassen, dass nachfolgende Generationen diese nicht nur um den Preis radikaler eigener Enthaltsamkeit weiter bewahren könnten.
Die Notwendigkeit, unsere industriellen Produktions- und Konsummuster (einschließlich der dazu erforderlichen Infrastrukturen) zu verändern, um Umwelt und Klima zu schützen, ist offenkundiger denn je: Nur so kann es gelingen, allen jetzt auf der Erde Lebenden, aber auch den künftigen Generationen eine faire Chance zu eröffnen, ihre Bedürfnisse zu erfüllen. Gefordert ist damit aber nicht nur der Gesetzgeber, sondern auch alle anderen gesellschaftlichen Akteure; wegen ihrer besonderen „Hebelwirkung“ vor allem solche aus der Wirtschaft.
Wer aber setzt die Veränderungen praktisch ins Werk? Dazu braucht es nicht nur Rahmenbedingungen, die Veränderungen ermöglichen und befördern, sondern vor allem mitwirkungsbereite und veränderungswillige Akteure, die über die Fähigkeiten verfügen, aktiv die bestehenden technischen, organisatorischen und sonstigen Muster umgestalten. Die Hochschulen stehen mithin vor der Aufgabe, Kompetenzen zu vermitteln, die Transformationen voranbringen.
Vor diesem Hintergrund fragt die Michael Deneke Lecture zum Auftakt des 7. RASUM-Symposiums
- Was zeichnet die vier Strukturelemente von RASUM aus?
- Welche Rolle spielen sie dabei, Veränderungsprozesse in Richtung einer Nachhaltigen Entwicklung zu gestalten?
- Vor welchen Herausforderungen steht eine transformationsorientierte Lehre?
Der Umgang mit Ungewissheiten, also mit Risiken und der darin liegenden Chancen, steht im Mittelpunkt der Lehre in RASUM. Die betriebliche Praxis eines großen Übertragungsnetzbetreibers im Risikomanagement schließt das Symposium ab.
Dazwischen stellen Studierende und Verantwortliche auf Seiten der Praxispartner den Verlauf und die Ergebnisse der drei jüngsten RASUM-Praxisprojekte vor.
- Das 1871 in Frankenthal (Deutschland) gegründete Unternehmen KSB ist einer der weltweit führenden Hersteller von Pumpen und Industriearmaturen. Die „Ausschreibung“ enthielt die drei Schwerpunkte Ganzheitliches Risikomanagement, Ressourcenoptimierung und Sustainable Finance. In engem Austausch mit den Themenverantwortlichen gewannen sich die Studierenden des 6. Jahrgangs ein genaueres Problemverständnis. Vier nach dem Zufallsprinzip zusammengesetzte Teams erarbeiteten jeweils umfassende Angebote.
- Das auf Import von Textilien spezialisierte Unternehmen Deltex in Hamburg hat in seiner „Ausschreibung“ sechs Handlungsfelder definiert, zu denen die Studierenden des 5. RASUM-Jahrgangs kreativen Lösungen erarbeitete.
- Das Bergsport-Unternehmen VAUDE hat sich zum Ziel gesetzt, den selbst formulierten Produktstandard „Greenshape“ so zu erweitern, dass darin auch die Anforderung enthalten ist, die Produkte am Ende ihres Lebensweges hochwertig stofflich recyclen zu können. Wie VAUDE die von den Studierenden des 4. RASUM-Jahrgangs entwickelten Lösungen umsetzt, erläutert die Nachhaltigkeitsmanagerin Hilke Patzwall.