Zulassung

Welche Voraussetzungen sind nachzuweisen?

Eine ausführliche Beschreibung der Zulassungsvoraussetzungen findet sich in den besonderen Bestimmungen für die Zulassung zum Masterstudiengang (BBZM). Eine Zulassung ist möglich, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind:

1. Einschlägiges und qualifiziert abgeschlossenes Bachelor- oder Diplomstudium oder eine erfolgreiche Einzelfallprüfung

(es ist also auch möglich, sich mit einem nicht "einschlägigen" Bachelor-Abschluss für RASUM zu bewerben; auf Wunsch können sich Interessierte gerne vorab bei der Leitung des Studiengangs beraten lassen)

und zusätzlich eine

2. Erfolgreiche Eignungsfeststellung

Fehlen betriebswirtschaftliche Kenntnisse, ist eine Zulassung mit Auflagen möglich. Zu den mit der Bewerbung einzureichenden Unterlagen (einschließlich des obligatorischen Motivationsschreibens) siehe unten.

Die Zulassungsvoraussetzungen aus der BBZM lassen sich wie folgt zusammenfassen: 

Einschlägig und qualifiziert

  • Die Abschlüsse der Studiengänge Wirtschaftsingenieurwesen, Energiewirtschaft, Angewandte Sozialwissenschaften, Informationsrecht und Wirtschaftspsychologie sowie ingenieur- und naturwissenschaftlicher Studiengänge der Hochschule Darmstadt oder vergleichbare Abschlüsse anderer Hochschulen gelten als einschlägig.

  • Qualifiziert sind die Abschlüsse mit einer Gesamtnote von 2,5 oder besser.  

Studieninteressierte, deren vorhergehender Studienabschluss nicht einschlägig ist oder die keinen qualifizierten Abschluss vorweisen können, haben die Möglichkeit der Einzelfallprüfung.

Dazu ist - formlos, etwa im Rahmen des Motivationsschreibens - ein schriftlicher Antrag beim Zulassungsausschuss zu stellen.
Förderliche Gesichtspunkte  sind:

  • Studieninhalte und praktische Erfahrungen im Bereich der Risikoabschätzung und des Nachhaltigkeitsmanagements,
  • Abschluss des vorherigen Studiums innerhalb der Regelstudienzeit
  • Abschlussarbeit mit mindestens der Note 1,3,
  • überdurchschnittliches ehrenamtliches Engagement innerhalb und außerhalb von Hochschuleinrichtungen sowie
  • Auslandssemester

Eine Zulassung zum Studium ist nur bei erfolgreicher Eignungsfeststellung möglich. Die Kriterien beschreibt § 4 der BBZM. Es zählen:

  • Gesamtnote des Vorstudiums (max. 10 Punkte)
  • besondere fachspezifische Eignung aus bisher erbrachten Studienleistungen (max. 15 Punkte)
    • ingenieurwissenschaftliche Module
    • naturwissenschaftliche Module
    • wirtschaftswissenschaftliche Module
    • sozialwissenschaftliche Module
    • rechtswissenschaftliche Module
  • besondere fachspezifische Eignung aus der Praxis (max. 20 Punkte)
  • jeweils auch darzulegen im Motivationsschreiben (ggf. einschließlich Antrag auf Einzelfallprüfung)

Ab 25 Punkte ist die Eignungsfeststellung erfolgreich. 

Können keine betriebswirtschaftlichen Kenntnisse

  • in der Organisationslehre (5 CP),
  • dem strategischen Management (5 CP) und
  • dem Planung und Controlling (5 CP) 

im Umfang von mindestens 15 CP nachgewiesen werden, ist eine Zulassung mit Auflagen möglich.
Auflagen sind vor oder während des ersten Semesters nachzuholen
RASUM bietet hierfür einen Brückenkurs an, der die notwendigen RASUM-spezifischen Kompetenzen vermittelt (Umfang: 5 CP).